D3627C6B EB64 452D 9A9C 6E78C31C0A72 4 5005 c
Messen & Veranstaltungen

Pedelec oder E-Bike? Experte warnt Branche vor rechtlichen Folgen durch Begriffschaos

Lesezeit etwa 3 Minuten

Eine neue Übersicht des Sachverständigen Ernst Brust schafft Klarheit im Dschungel der elektrifizierten Fahrräder und mahnt Hersteller wie Händler zu mehr Präzision. Denn die gängige Vermischung der Begriffe Pedelec und E-Bike ist nicht nur irreführend, sondern könnte die Privilegien von Millionen Radfahrenden gefährden.

Wer heute mit elektrischer Unterstützung unterwegs ist, bewegt sich oft nicht nur schneller, sondern auch in einer rechtlichen Grauzone. Grund dafür ist eine weitverbreitete begriffliche Ungenauigkeit, die in Werbung, Verkaufsgesprächen und sogar technischen Dokumenten zu finden ist. Eine brandaktuelle Übersicht des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Ernst Brust aus Schweinfurt deckt die Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec nun schonungslos auf und dient als dringender Weckruf an die gesamte Fahrradbranche.

Die alltägliche Verwirrung und ihre Risiken

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff „E-Bike“ als Synonym für jedes Fahrrad mit Elektromotor etabliert. Doch genau hier liegt das Problem. Rechtlich gesehen handelt es sich bei den allermeisten verkauften Modellen um Pedelecs (Pedal Electric Cycles).

„Hersteller, Händler und Verbände wissen es besser, verwenden aber aus Marketinggründen weiterhin den Begriff E-Bike – das ist fahrlässig“, warnt Ernst Brust eindringlich. Diese bewusste Ungenauigkeit sei eine tickende Zeitbombe. „Der Gesetzgeber könnte daraus eines Tages Konsequenzen ziehen und die gesamte Fahrzeugklasse neu bewerten.“

Klarheit im Begriffsdschungel: Was ist was?

Die von Brust erstellte Vergleichstabelle (siehe Anlage der Pressemitteilung) zeigt die essenziellen Unterschiede zwischen den Fahrzeugtypen auf. Wer tiefer einsteigen möchte, findet dort alle technischen und rechtlichen Merkmale auf einen Blick. Die wichtigsten Unterscheidungen sind:

  • Pedelec (bis 25 km/h): Der Motor liefert nur dann Unterstützung, wenn in die Pedale getreten wird. Rechtlich gilt es als Fahrrad und wird in der EU offiziell als EPAC (Electrically Power Assisted Cycle) klassifiziert. Es besteht keine Versicherungs-, Kennzeichen- oder Führerscheinpflicht.
  • S-Pedelec (bis 45 km/h): Auch hier ist Pedalieren nötig, doch die höhere Geschwindigkeit stuft es als Kleinkraftrad ein. Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis (Klasse AM) sind zwingend erforderlich.
  • E-Bike (im engeren Sinne): Dieses Fahrzeug fährt auf Knopfdruck oder per Gasgriff auch ohne Tretbewegung. Rechtlich ist es von Anfang an ein Kraftfahrzeug (Leichtmofa) und benötigt eine entsprechende Zulassung und Versicherung.
CF615116 36DE 4DB1 B2B6 49233490AE05 1 201 a
Pedelec oder E-Bike? Experte warnt Branche vor rechtlichen Folgen durch Begriffschaos 3

Ein Appell an die Branche: Die Freiheit des Pedelecs sichern

Die Gefahr, die Brust skizziert, ist real: „Solange die Branche selbst nicht sauber differenziert, riskiert sie, dass der Gesetzgeber eines Tages das Pedelec ebenfalls als Kraftfahrzeug einstuft.“ Die Folgen wären für Millionen Nutzerinnen und Nutzer dramatisch: Versicherungspflicht, Helmpflicht, Führerscheinanforderung und vor allem ein Nutzungsverbot für Radwege.

Damit würde das Pedelec genau die Freiheit verlieren, die seinen Erfolg ausmacht: die unkomplizierte, gesunde und nachhaltige Mobilität zwischen Fahrrad und Auto. Die unklare Kommunikation untergräbt das Vertrauen in die Selbstregulierung der Branche und lädt zu strengeren Regulierungen ein.

Fazit: Präzision als Grundlage für Rechtssicherheit

Die neue Vergleichstabelle von Ernst Brust ist mehr als eine technische Aufstellung. Sie ist ein Appell an die Verantwortung von Herstellern, Medien und Handel. Nur durch eine ehrliche, eindeutige und rechtlich konsistente Kommunikation lässt sich die Zukunft des Pedelecs als Fahrrad sichern. Jeder, der heute „E-Bike“ sagt, aber Pedelec meint, trägt ein kleines Stück dazu bei, das Fundament dieser Freiheit zu untergraben.

Die vollständige Übersicht „Gegenüberstellung technischer und rechtlicher Merkmale“ kann über das Sachverständigenbüro Ernst Brust in Schweinfurt bezogen werden.

Alle Infos und Bilder: https://velotech.de/